Verfassungsrechtliche Potentiale des Republikprinzips
15 Seiten | Autor: Michael Anderheiden
In der verfassungsrechtlichen Dogmatik und Rechtsprechung zum Grundgesetz fristet das Republikprinzip ein Schattendasein. Das kann sich nur ändern, wenn es als Grundprinzip des materialen Kollektivverfassungsrechts anerkannt wird. Es könnte so neben die Grundrechte als Ausprägungen des materialen Individualverfassungsrechts und neben die Demokratie-, Föderalismus- und Rechtsstaatsprinzipien als Grundnormen des formellen Kollektivverfassungsrechts treten. Mittels eines so verstandenen Republikprinzips ließe sich der Umstand beseitigen, daß weite Teile des Grundgesetzes als disparate und scheinbar unverknüpfte Einzelvorschriften nebeneinander stehen, denn sie könnten nunmehr unter einem dem Gemeinwohl verpflichteten Prinzip zusammengefügt werden, nämlich der Verfolgung kollektiver Güter. Ein solcher Inhalt des Republikprinzips gibt, wie ich zunächst zeigen will, dem materialen Gehalt unter dem altbekannten Konzept des Gemeinwohls jene Deutung, die nach den Ergebnissen von Arrows Unmöglichkeitstheorem allein noch in einer demokratischen Gesellschaft auf individualistischer Grundlage denkbar ist (I und II). Danach diskutiere ich die Gemeinwohlbindung in der Verfassung (III). Abschließend wird in einem verfassungshistorischen Abriß die Relationierung von Republikprinzip und Gemeinwohl verfolgt (IV). Dabei wird die ältere Tradition aufgewertet, das Republikprinzip nicht bloß formal und exklusiv als Nichtvorhandensein oder Abwehr von Monarchie zu verstehen. Die vorgestellten Überlegungen sind tentativer Art, sie sollen eine neue Perspektive eröffnen und umreißen.
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