Generationengerechtigkeit – Zukunftsverpflichtung oder Kampfbegriff?
Mit den Plänen zum Um- bzw. Abbau des Sozialstaates, etwa Konzepten der Hartz- bzw. der Rürup-Kommission und Gerhard Schröders „Agenda 2010“, verband sich nicht nur ein zum Teil hysterisch geführter Demographie-Diskurs, sondern häuften sich auch die Bemühungen, bis dahin in der Gesellschaft allgemein gültige Gerechtigkeitsvorstellungen grundlegend zu verändern. Reformen der o.g. Art hätten sonst wohl kaum Chancen gehabt, auf Massenakzeptanz zu treffen und durchsetzbar zu sein. Der dominierende Gerechtigkeitsbegriff wurde zunächst unter Totalitarismusverdacht gestellt und dann gleich in mehrfacher Hinsicht „umprogrammiert“, modifiziert bzw. deformiert. Dadurch verschob sich sein Inhalt allmählich von der sozialen Gerechtigkeit zur bloßen „Chancengleichheit“, von der Bedarfs- zur Leistungsgerechtigkeit, von der Verteilungs- zur „Beteiligungsgerechtigkeit“, von der ausgleichenden zur Tauschgerechtigkeit, aber auch von der gemeinschaftlichen zur versicherungsmathematischen Risikogerechtigkeit und von der sozialen zur „Generationengerechtigkeit“.
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