Ökonomie der Körperteile

Wie weit reicht das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers?

10 Seiten | Autor: Christian Lenk

Dass der menschliche Körper und seine Teile nicht als Ware betrachtet und gehandelt werden dürfen, stellt einen weithin anerkannten ethischen Grundsatz dar, der in den Transplantationsgesetzgebungen vieler Länder fest verankert ist. In Deutschland dürfen Organe daher zum Beispiel nur mit Zustimmung der Spender oder – im Falle der postmortalen Spende – ihnen nahestehender Angehöriger entnommen werden. Mit Blick auf die Forschung an menschlichen Geweben gerät das für Organe geltende Kommerzialisierungsverbot indessen auf den Prüfstand. Die Tatsache etwa, dass es sich bei den entnommenen Geweben häufig um „operative Reste“ handelt, die ihren Wert erst durch die Aufbereitung und Auswertung seitens der Forscher erhalten, könnte als Einfallstor für die Kommerzialisierung derartiger Körpermaterialien herangezogen werden.

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Erschienen in
Berliner Debatte 4 | 2010
Gesampelte Gesellschaft
160 Seiten

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