Vorgeschichte und Praxis der völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechte
11 Seiten | Autor: Lothar Krappmann
Der handlungstheoretische Begriff des Subjekts findet in den Auseinandersetzungen und Aktivitäten der Kinderrechtler_innen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen, wenig Aufmerksamkeit. Aber Elemente der Subjekthaftigkeit des Kindes, nach der Konvention junge Menschen bis zum Alter von 18, wie das Streben nach Anerkennung und Respekt, das Verlangen nach Berücksichtigung von Interessen und Wohl sowie die Forderung, gehört zu werden und mitwirken zu können, durchziehen die Entstehungsgeschichte der Konvention und, nach der Übernahme der Konvention in die Rechtsordnung der Vertragsstaaten, die Anstrengungen zur Umsetzung der zuerkannten Rechte. Der Aufsatz richtet den Blick auf Momente der Rechtsgeschichte und auf bedeutsame Bestimmungen der Konvention, in denen aufschimmert, dass die Konvention zu dem umfassenden sozialen Prozess gehört, unhintergehbare Subjektqualitäten des Kindes aufzuklären und zu stärken.
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